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Empfänger EU-Agrarfonds – Informationen zur Maßnahme

ELER: Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete

Mit der Ausgleichszulage in Berggebieten und in benachteiligten Gebieten werden die natürlichen, standortbedingten Nachteile bestimmter Regionen - wie z. B. schlechte Ertragslage, Steillagen mit ungünstigen und aufwändigen Bewirtschaftungsbedingungen - gegenüber den Gunstlagen ausgeglichen. Mit diesem Ausgleich werden die flächendeckende Landbewirtschaftung und damit auch die Erhaltung der Kulturlandschaft unterstützt. Durch diese Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe sowie die Arbeitsplätze im vor- und nach gelagerten Bereich gesichert.

Häufig sind die von den Standorteigenschaften benachteiligten Gebiete touristisch geprägt. In diesen Gebieten besitzt die Kulturlandschaft durch den Wechsel von Feldern, Wiesen und Wald und vielen landwirtschaftlichen Kulturen in der Regel einen besonderen landschaftlichen Reiz, den es zu erhalten gilt und der eine Leistung für die Gesellschaft darstellt. Diese Leistung wird von den dort wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben erbracht. Ohne Landbewirtschaftung wären der ländliche Raum als Lebens- und Arbeitsumfeld wenig attraktiv und die Einkommen und Arbeitsplätze aus dem Tourismus nicht mehr gesichert. Zunehmend stellen diese weichen Standortfaktoren im ländlichen Raum wichtige Kriterien für die Ansiedlung von Unternehmen und für die Wahl des Wohnortes dar. Somit wird eine lebensfähige Gemeinschaft im ländlichen Raum gewährleistet und der ländliche Lebensraum erhalten.

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